Umsatzsteuer – Dialog Nord

Alle Infos finden Sie im folgenden Text oder in dem untenstehenden PDF.

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Liebe Mandanten, Berufskollegen und Freunde der Umsatzsteuer!

Bildungsleistungen sind gem. § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. 

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Vorschrift „minimalinvasiv“ geändert und an EU-Recht angepasst. Damit hat sich zumindest das im Februar 2024 von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren erledigt. Während das zweistufige Anerkennungs­verfahren für Bildungseinrichtungen aufrecht erhalten und die Befreiung für Privatlehrer erstmals geregelt wird, bleiben die Fragen zur Reichweite der Befreiung bestehen. Das Bundesfinanzmini­sterium hat am 17. Januar 2025 den Entwurf eines Schreibens zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses in Umlauf gegeben, das aber nicht alle Zweifel klärt und neue Fragen aufkommen lässt. Die Abgrenzung zwischen Allgemeinbildung, spezieller Bildung und primärer Freizeitgestaltung bleibt damit weiterhin strittig.

Ein weiteres Problemfeld sind Online-Bildungsangebote. Hier ist seit dem 1. Januar 2025 das Empfängerortprinzip EU-weit gesetzlich verankert. Bei grenzüberschreitenden Angeboten kommen Anbieter also mit dem ausländischen Recht in Berührung, was es angesichts der fehlenden Harmonisierung bei der Umsatzsteuerbefreiung nicht einfach macht. Zudem sind in diesem Zusammenhang die Regelungen des Bundesfinanzministeriums für Kombiangebote (Live-Stream nebst Angebot aufgezeichneter Inhalte) zu beachten.

Wir möchten etwas mehr Licht ins Dunkel der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungs­leistungen bringen und sprechen im Webinar folgende Punkte an:

  1. Allgemeine Voraussetzungen und Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungs­leistungen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung.
  2. Bildungseinrichtung vs. Selbstständiger Lehrer vs. Privatlehrer – Wo liegen die Unterschiede?
  3. 4 Nr. 21 UStG n.F. (Jahressteuergesetz 2024) und Auslegung durch die Finanzverwaltung (Entwurf eines BMF-Schreibens vom 17. Januar 2025)
  4. Steuerfreie Bildung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b und c) UStG bzw. § 4 Nr. 22 UStG
  5. Von der Befreiung in die Steuerpflicht und umgekehrt – Wie gelingt der Wechsel?
  6. Behandlung von Online-Bildungsangeboten (virtuelles Klassenzimmer, Verkauf aufgezeich­neter Inhalte, Kombiangebote)

 

Die Teilnehmergebühr beträgt 100 Euro zzgl. USt.

Das Webinar findet statt am:

Dienstag, 29. April 2025, 10:00 – 11:30 Uhr
Mittwoch, 07. Mai 2025, 14:00 – 15:30 Uhr

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und Teilnahme.

 

Dr. Hans-Martin Grambeck              Carsten Nesemann              + Team

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