Berater für Kollegen

Sie betreuen Ihre Mandanten ganzheitlich in steuerlichen Belangen. Neben Fragen des Sozialversicherungsrechts und der Lohnsteuer sind Sie mit der Erstellung von Finanzbuchhaltungen und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen betraut. Im Kernbereich der Steuerberatung müssen Sie neben dem Ertragsteuerrecht auch Spezialbereiche wie z.B. die Schenkung- und Erbschaftsteuer sowie das Umwandlungssteuerrecht abdecken. Daneben wird es gerade im Mittelstand wichtiger, fundierte betriebswirtschaftliche Beratung anzubieten.

In einer solchen Situation auch die Umsatzsteuer im Blick zu behalten, fällt erfahrungsgemäß immer schwerer. Zum einen wird in den Unternehmen zunehmend eine Kernkompetenz aufgebaut, was auch bedeutet, dass die an Sie herangetragenen umsatzsteuerlichen Fragen an Komplexität gewinnen. Aber auch in der Finanzverwaltung nimmt die Fachkenntnis der Prüfer stetig zu. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich die Umsatzsteuer durch Rechtsprechung und europäische Harmonisierungsbemühungen schnell weiterentwickelt.

Wir bieten Ihnen gern unsere Unterstützung bei umsatzsteuerlichen Fragestellungen an. Denn aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir viele Probleme zielorientiert angehen, ohne uns erst umfassend in die Rechtsmaterie einarbeiten zu müssen. Manchmal hilft auch ein kurzer Gedankenaustausch, um Sie bei der Lösung zu unterstützen. Unsere fachliche Sicherheit und Schnelligkeit kommen nicht nur Ihnen, sondern vor allem Ihrem Mandanten zugute.

Natürlich entscheiden Sie, ob wir in direkten Kontakt zu Ihrem Mandanten treten oder ob Sie unsere Ausführungen im eigenen Namen an Ihren Mandanten weiterreichen. In beiden Fällen garantieren wir Ihnen selbstverständlich Mandatsschutz.


Unsere spezifischen Tätigkeiten für Sie in Ihrer jeweiligen Mandatsbetreuung können wie folgt gestaltet sein:

  • Telefonischer Austausch zu Ihren Umsatzsteuerfragen
  • Erstellung von Gutachten
  • Hinzuziehung bei der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung (Einspruchs- und Klagebegründungen, Unterstützung bei Betriebsprüfungen)
  • Unterstützung Ihres Mandanten bei der Abwicklung grenzüberschreitender Liefer- und Leistungsbeziehungen inklusive etwaiger Registrierungen im In- und Ausland
  • Durchführung des Vorsteuervergütungsverfahrens für Ihre Mandanten
  • Inhouse-Schulungen für Ihre Mandanten und Mitarbeiter

Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer?

Wir sind Umsatzsteuerspezialisten aus Leidenschaft und beraten Sie zu sämtlichen umsatzsteuerlichen Fragen im In- und Ausland, sprechen Sie uns an.

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