Umsatzsteuer für Mandanten

Unser Beratungsansatz stellt Sie in den Mittelpunkt. Als kleine Kanzlei sind wir nicht nur äußerst agil, sondern stehen auch immer im unmittelbaren persönlichen Kontakt. Es ist unser Anspruch, die Komplexität der Umsatzsteuer in einer verständlichen Form darzustellen und mit unserem Tätigwerden einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.

Beratungsleistungen für unsere Mandanten.

Sie bestimmen Umfang und Form der Beratung, die sich z.B. wie folgt darstellen kann:

  • Beantwortung von Einzelfragen, per E-Mail, am Telefon oder im Rahmen von persönlichen Treffen
  • Erstellung von schriftlichen Gutachten
  • Umsatzsteuerliche Registrierung im In- oder Ausland
  • Vorbereitung, Überprüfung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und –erklärungen, Zusammenfassenden Meldungen bzw. Vergütungsanträgen
  • Vertretung Ihrer Interessen vor Finanzbehörden, z.B. im Einspruchsverfahren oder bei Betriebs- und umsatzsteuerlichen Sonderprüfung
  • Einreichung und Begründung von Klagen vor Finanzgerichten
  • Durchführung von Schulungen zu allgemeinen, aktuellen oder auch branchenspezifischen Themen
  • Umsatzsteuer-Checks zur Identifikation von Risiken, z.B. im Hinblick auf die Compliance-Prozesse und Rechnungsgestaltung
  • Erstellung von Selbstanzeigen
  • Unterstützung bei Transaktionen und Due Diligence-Prüfungen
  • Erstellung und Prüfung von Umsatzsteuerklauseln in Verträgen

 

Durch unsere langjährige Beratungspraxis haben wir Erfahrungen in zahlreichen Produktions- und Dienstleistungssektoren gesammelt. Hierbei betreuen wir Unternehmen jeglicher Größe, vom kleinen Autohändler bis hin zum börsennotierten Konzern. Nachfolgend ein paar Beratungsbeispiele:

  • Prüfung der Unternehmereigenschaft (z.B. bei Holdinggesellschaften, Betrieben der öffentlichen Hand oder Vereinen)
  • Optimierung von Lieferprozessen unter Berücksichtigung der Vorschriften für Reihengeschäfte (z.B. im Bereich des Handels mit Lebensmitteln und Konsumgütern)
  • Anwendung von Befreiungsvorschriften und Optimierung der Vorsteuerquote (z.B. im Bildungs-, Gesundheits- und Finanzwesen, sowie in der Immobilienwirtschaft)
  • Beurteilung innovativer Geschäftsmodelle, z.B. im Bereich des E-Commerce (E-Finance, E-Health, E-Gaming, E-Education)
  • Bestimmung des Leistungsortes, z.B. bei der Installation von Betriebsvorrichtungen
  • Beurteilung von komplexen Leistungen, z.B. im Bereich Catering oder Event-Services

 

Schon aufgrund unseres Standortes fühlen wir uns eng mit der Logistikbranche bzw. mit der maritimen Wirtschaft verbunden. Der internationale Warenhandel ist oftmals nicht nur mit umsatzsteuerlichen, sondern auch mit zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Fragen verbunden. Hierbei können wir Sie – gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Zollspezialisten – z.B. in folgenden Bereichen kompetent beraten:

  • Einrichtung von Umsatzsteuer-, Zoll- und Verbrauchsteuerlagern
  • Optimale Verwendung von Incoterms
  • Optimierung von Lieferstrukturen durch Nutzung von Möglichkeiten der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer
  • Anwendung von Sonderregelungen, z.B. im Bereich Luftfahrt, maritime Wirtschaft und Offshore-Wind

Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer?

Wir sind Umsatzsteuerspezialisten aus Leidenschaft und beraten Sie zu sämtlichen umsatzsteuerlichen Fragen im In- und Ausland, sprechen Sie uns an.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner