Mandantenrundschreiben
In unseren Mandantenrundschreiben (MR) kommentieren wir aktuelle Themen und geben Handlungsempfehlungen. Nachfolgend können sie die bisherigen Mandantenrundschreiben einsehen und als PDF herunterladen. Für den elektronischen Bezug zukünftiger Ausgaben registrieren Sie sich bitte hier.Umsatzsteuer-Aktuell 14/2014
Alle Jahre wieder – Änderungen zum Jahreswechsel
Mit unserem letzten Rundschreiben in diesem Jahr möchten wir Sie auf die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2015 aufmerksam machen. Der Bundestag hat am 4. Dezember 2014 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 18/3441) zugestimmt. Die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für den 19. Dezember 2014 geplant.
Umsatzsteuer-Aktuell 13/2014
Steuerschuldnerschaft bei Edelmetallen und unedlen Metallen – Verlängerung der Übergangsregelung
Die Finanzverwaltung hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Anwendung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen bis zum 30. Juni 2015 verlängert. So Begrüßenswert die Verlängerung für Lieferanten sein mag, so risikobehaftet ist sie für Käufer der Produkte.
Umsatzsteuer-Aktuell 12/2014
Steuerschuldumkehr bzw. Reverse-Charge-Verfahren auch für Tablets und Spielekonsolen sowie für bestimmte Metalle
Die Lieferungen von Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von bestimmten Metallen nach Anlage 4 des Umsatzsteuergesetzes unterliegen ab dem 1. Oktober 2014 der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) gem. § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG). Unternehmen müssen überprüfen, ob Sie einkaufs- bzw. verkaufsseitig betroffen sind und gegebenenfalls ihre Abrechnungssysteme anpassen. Aus einer falschen Beurteilung resultieren umsatzsteuerliche Risiken.
Umsatzsteuer-Aktuell 11/2014
Privatlehrer und Dozenten zukünftig umsatzsteuerfrei
Für alle freiberuflich tätigen Lehrer und Dozenten hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine erfreuliche Entscheidung getroffen. Sowohl die Lehrtätigkeit an Schulen und Hochschulen als auch die Aus- und Fortbildung kann ohne besondere Bescheinigung von der Umsatzsteuer befreit sein.
Umsatzsteuer-Aktuell 10/2014
Ohne Belegnachweis keine Umsatzsteuerbefreiung für Auslandslieferungen
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen (Waren werden von Deutschland in das Ausland transportiert) müssen Sie als Unternehmer nachweisen, dass die Waren tatsächlich in das Ausland gelangt sind. Nur dann können die Umsätze von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Praxis lehrt, dass die Nachweise häufig unvollständig oder fehlerhaft sind. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass eine Vielzahl von Unternehmen (Lieferant, Spediteur, Frachtführer usw.) einbezogen werden und der Beleg- und Informationsfluss nicht lückenlos erfolgt.
Umsatzsteuer-Aktuell 09/2014
Mini-One-Stop-Shop: Registrierung ab 1. Oktober 2014
Unternehmen, die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Endverbraucher im europäischen Gemeinschaftsgebiet erbringen, müssen ab dem 1. Januar 2015 eine zentrale Umsatzsteuererklärung (MOSS) für die Umsätze in allen Mitgliedsstaaten einreichen (Umsatzsteuer-Aktuell 8/2014).
Umsatzsteuer-Aktuell 08/2014
Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen – umsatzsteuerliche Änderungen ab 1. Januar 2015 im EU B2C-Geschäft
Die letzte Phase des Mehrwertsteuerpaketes 2010 tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Die Änderungen betreffen die Umsatzbesteuerung von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie von elektronisch erbrachten Dienstleistungen, die an Endverbraucher in der EU (Business-to-Consumer-Leistungen; B2C) erbracht werden. Für die Unternehmen ergibt sich erheblicher Handlungsbedarf.
Umsatzsteuer-Aktuell 07/2014
Umsatzsteuer bei Bauleistungen wird gesetzlich neu geregelt
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 22. August 2013 und der dadurch entstandenen Unsicherheiten bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bauleistungen hat der Bundesrat am 11. Juli 2014 dem sogenannten Kroatien-Gesetz zugestimmt und damit den Weg für eine Neuregelung freigemacht. Die Umsatzsteuer schuldet der Auftraggeber von Bauleistungen nur dann, wenn er eine Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke vorlegt, die seine Bauunternehmereigenschaft bestätigt. Bauträger fallen – dem Urteil des BFH folgend – auch nach der Gesetzesänderung nicht mehr unter diese Regelung. Die umsatzsteuerliche Behandlung der „Altumsätze“ bleibt unklar.
Umsatzsteuer-Aktuell 06/2014
Organschaft – organisatorische Eingliederung!
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat – basierend auf der jüngeren Rechtsprechung – mit Schreiben vom 7. März 2013 die Ausführungen zur organisatorischen Eingliederung überarbeitet und erweitert (vgl. Umsatzsteuer-Aktuell 03/2013). Noch bevor diese neuen Vorschriften zwingend zur Anwendung gelangen (erst mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 wurde die Übergangsfrist in Form einer Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2014 verlängert), hat sich das BMF mit Schreiben vom 5. Mai 2014 erneut zu Wort gemeldet und Folgendes klargestellt:
Umsatzsteuer-Aktuell 05/2014
„Keiner will schlecht dastehen“ – Interview in der IMMOBILIEN ZEITUNG
Interview in der IMMOBILIEN ZEITUNG zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bauleistungen. Hier der Artikel als PDF…
Umsatzsteuer-Aktuell 04/2014
Wer schuldet die Umsatzsteuer auf Bauleistungen?
Lösungen für Bauunternehmen und Bauträger
Im Baugewerbe herrscht große Unsicherheit über die umsatzsteuerliche Behandlung von Bauleistungen. Bauunternehmen und Handwerker (nachfolgend: Bauunternehmen) sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass ihre Auftraggeber die Leistungen unmittelbar für eigene Bauleistungen verwenden. Anderenfalls müssen sie Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen. Umsatzsteuernachforderungen des Finanzamtes sollten mit dem Hinweis auf Vertrauensschutz zurückgewiesen werden. Bauträger dagegen haben für die Vergangenheit einen Anspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer-Aktuell 03/2014
Keine Umsatzsteuer mehr auf Sicherheitseinbehalte in der Baubranche
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 24. Oktober 2013 (veröffentlicht am 5. Februar 2014) entschieden, dass entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die auf Sicherheitseinbehalte (SE) entfallende Umsatzsteuer (USt) erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der SE gezahlt wird, d.h., erst nach Ablauf der Gewährleistungszeit.
Umsatzsteuer-Aktuell 02/2014
Umsatzsteuer auf Bauleistungen – Auswirkungen für Bauträger und die beauftragten Handwerker
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 22. August 2013 (veröffentlicht am 27. November 2013) entschieden, dass Bauträger keine Bauleistungen erbringen und somit nicht die Umsatzsteuer für die an sie erbrachten Leistungen schulden (Reverse Charge). D.h., die vom Bauträger beauftragten Handwerker müssen wieder Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen.
Umsatzsteuer-Aktuell 01/2014
Gutschrift zum 1. Januar 2014
Die umsatzsteuerliche Gutschrift als Sonderform der Rechnung ist aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie einer Gesetzesänderung zum 30. Juni 2013 in den Fokus vorausschauender umsatzsteuerlicher Planungen getreten.